Zusätzliche Auslagen
Die folgenden Gebühren werden bei Realisierung der Forderungen durch den Schuldner getragen. Nur im Misserfolgsfall muss diese Gebühr durch Sie getragen werden.
Adressermittlung
Im Forderungsmanagement kann es vorkommen, dass Adressen von Kunden nicht mehr aktuell oder korrekt sind. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn Mahnungen oder gerichtliche Schreiben zurückkommen oder nicht zugestellt werden können. Um den offenen Betrag erfolgreich einzufordern, ist eine genaue Adresse unerlässlich. In solchen Situationen kann eine Adressermittlung notwendig werden, um den aktuellen Aufenthaltsort des Schuldners herauszufinden. Es ist wichtig zu betonen, dass dies ein gängiges Verfahren ist und nicht nur in unserem Unternehmen angewendet wird, sondern auch bei vielen anderen. Es dient letztlich dem Ziel, offene Forderungen korrekt zu adressieren und zu begleichen.“
Privatpersonen
Abfrageprofil | Kosten |
Einwohnermeldeamt (Prognose) | 5,50 € pro Treffer* |
Einwohnermeldeamt – Abfrage | 13,20 € pro Abfrage |
* In der Regel erhalten wir hierbei ein belastbares Ergebnis über „Person unbekannt, nicht gemeldet oder unbekannt verzogen“
Unternehmen
Abfrageprofil | Kosten |
Firmenreferenzdatenbanken | 8,50 € pro Abfrage |
International
Abfrageprofil | Kosten |
Personenrecherche | 70,00 € pro Abfrage |
Firmenrecherche | 70,00 € pro Abfrage |
Ausnahmen: | |
Schweiz (Personenrecherche) | 44,00 € pro Abfrage |
Österreich (Personenrecherche) | 8,00 € pro Abfrage |
(Preise für die Adressermittlung gelten zzgl. der gesetzl. Mehrwertsteuer)
Geschäftsgebühr – Mahnbescheid & Vollstreckungsbescheid
Im Forderungsmanagement gibt es Situationen, in denen trotz mehrfacher Zahlungserinnerungen und Mahnungen kein Ausgleich der offenen Forderung durch den Schuldner erfolgt. In solchen Fällen kann es notwendig werden, einen Mahnbescheid zu beantragen. Dies ist ein gerichtlicher Schritt, um den Schuldner zur Zahlung zu bewegen. Sollte auch auf den Mahnbescheid keine Reaktion oder Zahlung folgen, kann der nächste Schritt ein Vollstreckungsbescheid sein. Dieser berechtigt, die Forderung durch einen Gerichtsvollzieher einzutreiben. Beide Maßnahmen dienen dazu, rechtmäßige Ansprüche durchzusetzen, wenn andere Wege der Kommunikation und Mahnung nicht zum gewünschten Erfolg geführt haben.
Gegenstandswert | Gerichtsgebühr |
0,01 € bis 1.000,00 € | 36,00 € |
1.000,01 € bis 1.500,00 € | 39,00 € |
1.500,01 € bis 2.000,00 € | 49,00 € |
2.000,01 € bis 3.000,00 € | 59,50 € |
3.000,01 € bis 4.000,00 € | 70,00 € |
4.000,01 € bis 5.000,00 € | 80,50 € |
5.000,01 € bis 6.000,00 € | 91,00 € |
6.000,01 € bis 7.000,00 € | 101,50 € |
7.000,01 € bis 8.000,00 € | 112,00 € |
8.000,01 € bis 9.000,00 € | 122,50 € |
9.000,01 € bis 10.000,00 € | 133,00 € |
ab 10.000,01 € | auf Anfrage |
(Angaben laut der Gebührenvorschrift ab dem 01.01.2021)
Die Gebühren für die eigentliche Vollstreckung durch den Gerichtsvollzieher ist hierin nicht enthalten!
So fallen z.B. für eine persönliche Zustellung 11,00 € an oder für die Abnahme einer Vermögensauskunft oder Eidesstattlichen Versicherung ca. 40,00 € an. Die entsprechenden Kosten für die einzelnen Tätigkeiten sind im Gerichtsvollzieherkostengesetz festgelegt. Anlage GvKostG – Einzelnorm (gesetze-im-internet.de)